Die freiwillige Versicherung selbständiger freier darstellender Künstlerinnen und Künstler bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB)


wir möchten hier auf eine Entwicklungen bei der Bayerischen Versorgungskammer hinsichtlich der freiwilligen Versicherung selbständiger freier darstellender Künstlerinnen und Künstler hinweisen:

Neben der Pflichtversicherung selbständiger Künstler und Künstlerinnen bei der Künstlersozialkasse gibt es nun auch die Möglichkeit einer freiwilligen Rentenversicherung über die Bayerische Versorgungskammer.

Dem Bundesverband Freie Darstellende Künste ist es gelungen, die geschäftsführende Bayerische Versorgungskammer und deren Verwaltungsrat zu überzeugen, freischaffenden darstellenden Künstlerinnen und Künstlern seit dem 1. Januar 2017 die freiwillige Versicherung zu ermöglichen.

Die Bedingungen sind für die Versicherten sehr günstig, da es im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherung keine Provisionszahlungen gibt. Leider blieb diese Möglichkeit der günstigen Altersvorsorge vor 2017 nur den Festangestellten der Deutschen Bühnen mit der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vorbehalten.

Es lohnt sich für alle selbständigen darstellenden Künstlerinnen und Künstler bis zum 55. Lebensjahr. Versichern kann sich jeder, der den Nachweis erbringt, über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in der Künstlersozialkasse pflichtversichert zu sein.

Der monatliche Beitrag kann selbst festgelegt und nachträglich relativ unkompliziert der eigenen momentanen Einkommensverhältnissen angepasst werden.

 

Auszug aus dem Informationsblatt der Bayerischen Versorgungskammer:

Pflichtversichert sind Sie, wenn Sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedsbühne der VddB stehen und eine überwiegend künstlerische Tätigkeit gegen Entgelt ausüben.

Wenn Sie nicht ununterbrochen bei einer Mitgliedsbühne der VddB beschäftigt sind, können Sie sich zur Vermeidung der dadurch entstehenden Nachteile zu einem Mindestbeitrag von monatlich 12,50 Euro freiwillig weiterversichern. Als selbständiger Künstler der freien Tanz- und Theaterszene
sowie als bei einer Mitgliedsbühne selbständig tätiger Dirigent, Regisseur, Choreograph, Bühnen oder
Kostümbildner oder in einem vergleichbaren Beruf Tätiger können Sie sich freiwillig versichern.

Information freiwillige Versicherung

Infoblatt Bayerische Versorgungskammer